SuchtMagazin Nr. 1/2013

Substitutions­gestützte Behandlung

Historischer Überblick | Internationale Perspektiven | Ethische Reflexionen | Substitution im Alter | NaSuKo 2012 | Rechtliche Bestimmungen in verschiedenen Ländern | Behandlungsempfehlungen der SSAM | Substitution in der Behandlungskette | Substitution im Gefängnis | Methadonabgabe in den K&A

Artikel in dieser Ausgabe

Substitutionsgestützte Behandlung: Ein historischer Überblick

Im folgenden Artikel wird die (vorwiegend) US-amerikanische Geschichte der Suchtbehandlung bis zur Entdeckung der Substitutionsbehandlung mit Methadon durch Dole und Nyswander dargestellt. Spezielles Interesse gilt dabei den Auffassungen der Temperenzler, die dem Prohibitionsgedanken in den USA zum Durchbruch verhalfen. Auch die psychoanalytische Defekttheorie, die als vermeintlicher Ausweg aus der Sackgasse zu sehen ist, in die die Prohibition geführt hatte, wird skizziert. Dreh- und Angelpunkt der kontroversen Theorien war die Auseinandersetzung um die Abstinenz.

Eine Reise nach Genf – Tagungsbericht zur 3. NaSuKo

Namhafte ReferentInnen zeichneten an der Nationalen und Internationalen Substitutionskonferenz NaSuKo die Herausforderungen in der Drogenpolitik der letzten 25 Jahre nach und zeigten aus eigener Erfahrung auf, wie sie erfolgreich bewältigt werden konnten. Es wurde diskutiert, wie diese Errungenschaften angesichts eines im Drogenbereich bevorstehenden Generationenwechsels bewahrt werden können und aktuelle Themen besprochen: die gegenwärtige internationale wissenschaftliche Evidenz ebenso wie ethische Aspekte und offene Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von Störungen durch Opioide und andere Substanzen.

Zur Leseprobe

Heroingestützte Behandlung heute und die Substitutionsbehandlung der Zukunft

Die heroingestützte Behandlung HeGeBe ist seit den 1990er Jahren integrierter Bestandteil der substitutionsgestützten Behandlung SGB in der Schweiz. International ist sie die bestuntersuchte suchtmedizinische Intervention überhaupt. Trotzdem ist sie erst in sieben europäischen Ländern als Regelversorgung verfügbar. Die Erfahrungen mit diesem Behandlungsansatz und die Herausforderungen angesichts einer alternden PatientInnenpopulation und neuen Substitutionsmitteln und Applikationsformen waren Gegenstand der Diskussion auf der Nationalen Substitutions Konferenz NASUKO in Genf Ende 2012.

Ethische Überlegungen zur substitutionsgestützen Behandlung

Opioidabhängige sind aus ethischer Sicht PatientInnen und Personen. Als PatientInnen haben sie einen Anspruch auf angemessene medizinische Behandlung und soziale Unterstützung. Als Personen haben sie einerseits das Recht auf Respektierung ihrer PatientInnenautonomie. Andererseits haben sie die Pflicht, die Rechte Dritter zu achten und sich an geltende Regeln zu halten. Tun sie dies nicht, können Sanktionen gerechtfertigt sein. Der Umgang mit Opioidabhängigen sollte sich an diesen ethischen Kriterien orientieren - und nicht an politischen Opportunitäten oder ideologisch geprägten Vorstellungen.

Rechtliche Aspekte der Substitutionsbehandlung

Die Gesetzgebungen der frankophonen Länder (Belgien, Frankreich, Québec und Schweiz) verlangen meistens eine staatliche Bewilligung für die Aufnahme einer Substitutionsbehandlung und regeln eingehend die Modalitäten für deren Durchführung. Im Folgenden werden die verschiedenen Aspekte dieser Regulierungen der Substitutionsbehandlung näher betrachtet. Die Substitutionsbehandlung gehört heute zu den medizinisch verfügbaren Behandlungsmethoden. Die Aufgabe des Staates wäre hier aber weniger medizinische Modalitäten zu regulieren als vielmehr auf eine gute klinische Praxis hinzuwirken, die auf wissenschaftlicher Evidenz beruht.

Substitutionsgestützte Behandlung in der Grundversorgung

Mit der Erarbeitung von offi ziellen medizinischen Empfehlungen für substitutionsgestützte Behandlungen SGB für Opioidabhängige und der zunehmenden Vereinheitlichung der kantonalen Rahmenbedingungen verbesserte sich die Zugänglichkeit und die Qualität der SGB in der Grundversorgung der Schweiz weiter. Gefährdet wird diese Versorgung aber durch den vorhersehbaren Mangel an HausärztInnen, die derzeit das zentrale Standbein der Suchtmedizin darstellen. Gefragt sind neue Konzepte, damit substanzabhängige Menschen nicht erneut medizinisch marginalisiert werden.

Substitution in der Behandlungskette

Auf ihrem Behandlungspfad – sowohl stationär als auch ambulant – sollte opioidabhängigen Personen jederzeit eine substitutionsgestützte Behandlung (SGB) zugänglich sein. Die Opioidabhängigkeit geht häufi g mit weiteren psychischen und körperlichen Erkrankungen einher, deren teilweise anspruchsvolle Behandlung oft erst im Setting einer SGB möglich wird. Bei mehreren in die Behandlung involvierten SpezialistInnen ist eine Fallkoordination angezeigt, wobei substituierenden HausärztInnen eine wichtige Rolle zukommt. Bei Abstinenzphasen sollte die mögliche Wiederaufnahme einer SGB gut vorbereitet sein.

Substitution im Alter

Personen in substitutionsgestützter Behandlung werden zunehmend älter. Mit dem Alter nehmen komorbide Störungen und soziale Defi zite zu und haben u. a. Einschränkungen der Mobilität zur Folge. Dies erfordert einen Ausbau an altersgerechten Wohnformen, welche den spezifi schen Bedürfnissen dieser Gruppe von Personen gerecht werden.

Substitutionsbehandlung im Gefängnis

Für Personen in Substitutionsbehandlung stellen sich bei einem Gefängnisaufenthalt besondere Probleme in der Gewährleistung der Behandlungskette. Deshalb ist es wichtig, dass die Verhältnisse und Abläufe im Gefängnis und in den Vollzugsanstalten bekannt sind. Insbesondere die Schnittstellen beim Ein- und Austritt sowie die Betreuung von Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz führen vielmals zu schwierigen Situationen.

Methadonabgabe in den K&A

In den Kontakt- und Anlaufstellen K&A Bern und Zürich wird seit einiger Zeit Methadon abgegeben. Die anfängliche Skepsis war gross – doch die Erfahrung zeigt, dass diese Projekte durchaus Sinn machen und die Zielsetzungen in den meisten Fällen erreicht werden können. In beiden Städten wurden die Projekte als fester Bestandteil des K&A-Angebotes installiert.

Podcast

Weiterempfehlen:

Nach oben

Herausgeber

Infodrog / RADIX
Eigerplatz 5
CH-3007 Bern
SCHWEIZ

+41 (0)31 376 04 01